Energieausweis beantragen





Der Energieausweis:


Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet.
Für Österreich hat der Nationalrat im Mai 2006 das Bundesgesetz über die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf oder und bei der In-Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten (Energieausweis-Vorlage-Gesetz - EAVG) beschlossen und seit 1.12.2012 besteht die gesetzliche Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises.


Wird also bei einem Inserat der HWB (Heizwärmebedarf) und der Gesamtenergieeffizient nicht angegeben bzw. bei Kauf- oder Mietvertragsunterzeichnung kein Energieausweis vorgelegt, kann dies mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu € 1.450,- belegt werden.


Wir bieten all unseren Kunden an, diesen Energieausweis für ihr Objekt kostenlos zu erstellen. Voraussetzung für eine kostenlose Erstellung ist, dass das zu verkaufende bzw. zu vermietende Objekt der MyReal Immobilien GmbH zur alleinigen, vom Abgeber (Verkäufer/Vermieter) verprovisionierten Vermittlung für zumindest 6 Monate übergeben wird. (Alleinvermittlungsauftrag)


Die MyReal Immobilien GmbH lässt durch ihren, für diese Arbeiten beauftragten und befugten Fachmann ausführen und legt diesen Energieausweis dem Eigentümer umgehend und ohne Einschränkung vor.


Die MyReal Immobilien GmbH behält sich das Recht vor, Objekte ohne Angabe von Gründen abzulehnen.